Aufstiegsförderung - ein Recht für Viele Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Aufstiegs-BAföG
Die Bildungsfreistellung Bildungsfreistellung, besser bekannt unter "Bildungsurlaub", bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)
Weiterbildungsbonus Pro Für Beschäftigte, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein werden 90 Prozent der Seminarkosten übernommen. Maximal werden 1500 Euro erstattet. Der Weiterbildungsbonus Pro muss vor Seminarbeginn beantragt und bewilligt werden. Weiterbildungsbonus Pro für Beschäftigte - Landesprogramm
Fördernavigator Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen können oder welche Förderung die richtige für Sie ist? Orientierung bietet Ihnen der Fördernavigator. Fördernavigator für Weiterbildung in Schleswig-Holstein