Inhalt
Die Fallseminare Palliativmedizin einschließlich Supervision werden in 3 Modulen a 40 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Es richtet sich nach dem von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) herausgegebenen Curriculum und ist eine der möglichen Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.
Modul 1 und Modul 2 dienen der vertiefenden Auseinandersetzung mit in der Kursweiterbildung erworbenem Wissen und üben den strukturierten Umgang anhand von Fallbeispielen aus der Praxis.
Themenschwerpunkte Modul 1:
Patienten- und teamorientierte Kommunikation, Übermittlung schlechter Nachrichten
Ermittlung und Berücksichtigung der Bedürfnisse der An- und Zugehörigen im Behandlungskonzept
Konzepte von Spiritualität, Religion und Weltanschauungen
Selbstreflexion, Reflexion der eigenen Grundhaltung und der eigenen Einstellung zu Sterben und Tod
Eigene Betroffenheit, Grenzen, Ursachen, Ausdruck von Belastung
Symptomkontrolle
Die Weiterbildung richtet sich an Ärztinnen/Ärzte. Zum abschließenden Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist eine Facharztqualifikation notwendig.
Voraussetzung für die Teilnahme
Absolvierung der 40 UE Kursweiterbildung (Basiskurs) Palliativmedizin bei einer von der Ärztekammer anerkannten Bildungseinrichtung.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht