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Das Staatsexamen ist eine bundesweit einheitliche Prüfung, die für Fächer wie Jura, Medizin und Pharmazie die Abschlussprüfung darstellt. Das 1. Staatsexamen führt zu Berufen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht (Lehrer, Mediziner oder Rechtswissenschaftler).
Bei Lehrern und Rechtswissenschaftlern folgt nach der Ersten Staatsprüfung ein Vorbereitungsdienst (Referendariat), der (das) mit der zweiten Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) abschließt.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ STAATSEXAMEN (Studium, 1 Kurs zum Abschluss) | i |
• Z.Z. leider keine Angebote zum Abschluss: Assessor |
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