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Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“. Die Vollzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert drei Jahre.
In dieser Zeit entwickeln die Schülerinnen und Schüler Konzepte zur Berufsrolle, zum pädagogischen Handeln auf Grundlage eines reflektierten Fremdverstehens sowie Professionalisierung in Form von Strategien für selbständiges und eigenverantwortliches Handeln.
In die Ausbildung ist eine einjährige berufspraktische Ausbildung integriert. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in sozialpädagogischen Einrichtungen und erfordert eine pädagogisch qualifizierte Anleitung in enger Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und Fachschule.