Inhalt
3-jährige Erstausbildung/ zum/zur staatlich geprüften Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Aufgaben:
Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses um Krankheiten vorzubeugen, zu heilen und die Gesundheit zu erhalten und wieder herzustellen, sowie:
- Arbeiten im multiprofessionellen Team
- Beratung von zu Pflegenden und ihren Bezugspersonen
- Menschen in ihrer Lebensgestaltung unterstützen
- Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten
Ausbildungsdauer und -inhalte:
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. Sie besteht aus Theorie (mindestens 2100 Stunden) und Praxis (2500 Stunden). Blockunterricht wechselt mit praktischen Einsätzen in folgenden Einrichtungen:
- Pflegeheim
- Ambulante Pflege
- Krankenhaus
- Psychiatrische Versorgung
- Kinderkrankenhaus
- Rehabilitationseinrichtungen
- Beratungsstellen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung endet mit der Examensprüfung in praktischer, schriftlicher und mündlicher Form.
Die erfolgreich absolvierte Prüfung erlaubt das Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.
Ziele:
Die Ausbildung vermittelt entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes Altenpfleger/-in die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Berufes
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mittlere Reife oder gleichwertiger Schulabschluss
- Oder Berufsbildungsreife und 2-jährige Berufsausbildung
- Oder Berufsbildungsreife und abgeschlossene mindestens 1-jährige Ausbildung in der Pflegehilfe
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Persönliche und fachliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes
- Bei ausländischem Schulabschluss mindestens das Sprachniveau B2
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
Benötigte Unterlagen:
- Lebenslauf
- 2 Lichtbilder
- Anmeldebescheinigung der Einrichtung (Ausbildungsstätte)
- Ausbildungsvertrag