Inhalt
Die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dient dem Erhalt bzw. der Anpassung an die Entwicklung von bestehenden beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es werden folgende Ziele verfolgt: Nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt, Berufliche Qualifizierung in entsprechenden Fachmodulen, Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen und Unterstützung im Bewerbungs- und Aktivierungsprozess (Integrationsberatung).
- Baustein 1: Eignungsfeststellung (40/80/120 UStd.)
- Baustein 2: Theoriestunden im Praxisbaustein (48 UStd./ 192 PStd.
- Baustein 3: Bewerbungsmanagement und Aktivierung (120 UStd.)
- Baustein 4: Kenntnisvermittlung Wirtschaft und Verwaltung (320 UStd.)
- Baustein 5: Kenntnisvermittlung Dienstleistung (320 UStd.)
- Baustein 6: Kenntnisvermittlung IT und Medien (320 UStd.)
- Baustein 7: Kenntnisvermittlung Lager und Logistik (320 UStd.)
- Baustein 8: Kenntnisvermittlung Elektronik (320 UStd.)
Zielgruppe: Diese Maßnahme richtet sich grundsätzlich an Kunden, bei denen die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 Absatz 1 SGB III vorliegen und berechtigt sind, von der Agentur für Arbeit/ Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt zu bekommen.
Teilnahmevoraussetzungen: Jeder potentielle Teilnehmer ist verpflichtet an einem Beratungsgespräch zur individuellen Maßnahmeplanung teilzunehmen.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Einzelunterricht
Präsenzunterricht - Sonstiges Merkmal
- Individualcoaching (max. 1 TN)