Inhalt
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Inhalte:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Bewerbungstraining
- Berufsorientierung
- Förderung von sozialintegrativen Aktivitäten
- Förderung von arbeitsmarktintegrativen Aktivitäten
- Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Allgemeiner Grundlagenbereich
- Kenntnisvermittlung im jeweiligen Berufsfeld
- Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung)
- Aktivierung/Stabilisierung durch Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante
- IT- und Medienkompetenz
- Sprachförderung
- wirtschaftliches Verhalten
- Projektbezogene Arbeiten
- Erzielung von Integrationsfortschritten
- Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
- Gesundheitsorientierung
- sozialpädagogische Begleitung
Zielgruppe: Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die individueller Unterstützung bedürfen.
Fördermöglichkeiten: Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt höchstens zwölf Monate.
Maßnahmenummer: 135-565913-15