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Das BSH hat darüber informiert, dass bereits ab 1.1.2014 das Zertifikat Grundlagen der Gefahrenabwehr/ Security Related Training an Bord der Schiffe kontrolliert werden soll.
Das BSH erklärt dazu:
a) wer bis zum 31.12.2013 mindestens 6 Monate anerkannte Seefahrtzeit innerhalb der letzten 3 Jahre nachweisen kann und bis zum 31.12.2013 einen Antrag beim BSH gestellt hat, kann den Nachweis über Grundkenntnisse in der Gefahrenabwehr ohne Kursteilnahme erteilt bekommen, und
b) wer eine SSO-Ausbildung nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat, wird weiterhin den Nachweis vorsorglich zusätzlich auf Antrag erhalten
aber
c) alle andern Seeleute müssen ab sofort an einem anerkannten Kurs in der Gefahrenabwehr teilnehmen.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht