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Kosten für anerkannte Kurse der Gesundheitsprävention können bezuschusst werden. Sie müssen dafür ein Prüfverfahren der Krankenkassen durchlaufen. Ihre Anerkennung weist das Prüfsiegel "Deutscher Standard Prävention" aus.
Die Zulassung von Anbietern bzw. Kursen geschieht durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention" als kassenartenübergreifende Prüfung von Präventionsangeboten - nach § 20 Abs. 1 SGB V. Die Prüfung eines Kurses und Anbieters erfolgt einmal zentral, bundesweit und kostenfrei durch die "Team Gesundheit GmbH". Somit entfallen bei den Krankenkassen Einzelkursprüfungen. Das Prüfergebnis wird von allen beteiligten Kassen grundsätzlich anerkannt und ist im Allgemeinen drei Jahre ab dem Datum der Zertifizierung gültig.
Genauere Hinweise
Rechercheziele | Ratgeber |
• Deutscher Standard Prävention [Kursmerkmal] (Krankenkassenzulassung nach § 20a SGB V, 2 Kurse zum Qualitätszertifikat) | i |