Inhalt
Mit dem Besuch der Hotelfachschule in Vollzeitform machen wir Sie fit für Führungsaufgaben in der Hotellerie und Gastronomie. Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Hotelfachschule zum/zur „staatlich geprüften Hotel- und Gaststättenbetriebswirt/in“ wird seit kurzem in die Qualifikationsstufe 6 nach dem "Deutschen Qualifikationsrahmen" (DQR) eingestuft. Der Abschluss an einer Hotelfachschule befindet sich somit in der gleichen Qualifikationsstufe wie ein Bachelor-Studium an einer Hochschule oder einer Fachhochschule.
Mit dieser Einordnung ist allerdings keine zwingende Anerkennung des Hotelfachschulabschlulsses bei Hochschulen und Fachhochschulen verbunden.
Zulassungsbedingungen:
Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Systemgastronomie angestrebt, so sind 2 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.
Gliederung der Fortbildungsprüfung:
Theorie:
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Unternehmensführung“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.
Praxis:
Hier ist keine praktische Prüfung vorgesehen, sondern ein situationsbezogenes Fachgespräch gemäß den Vorschriften der IHK Lübeck.