Inhalt
Das Studium zum Bachelor of Science in Psychologie an der Universität zu Lübeck hat folgende Qualifikationsziele:
Das Studium des Bachelor Psychologie befähigt, eine Erwerbstätigkeit im Bereich der Psychologie aufzunehmen. Absolventen des Bachelor-Studiums stehen verschiedene Berufsfelder in Positionen ohne Leitungsfunktion offen: Beispiele sind Assistenztätigkeiten im Gesundheitsweisen, in der Forschung, in öffentlichen Körperschaften (Justiz, Polizei, Verwaltung), im Bereichder Medien oder der Meinungsforschung. Das Studium verschafft detaillierte Einblicke in die zugehörigen Berufsfelder und bereitet insbesondere auf die Arbeit in interdisziplinärenTeams vor.
Das Studium des Bachelor Psychologie schafft eine Wissenschaftliche Befähigung: Die Grundlagen psychologischen Wissens und psychologischer Fertigkeiten werden vermittelt. Das Studium ermöglicht die Erfassung das Forschungsfeldes und hilft ein initiales Verständnis wissenschaftlichen Arbeitens zu entwickeln. Es vermittelt die Fähigkeit wissenschaftliche Ergebnisse angemessen zu präsentieren und kritisch zu diskutieren.
Das Studium des Bachelor Psychologie schafft auch die Voraussetzung für zivilgesellschaftliches Engagement, beispielsweise für Mitarbeit in Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen im Bereich sozialer Unterstützung oder Entwicklungszusammenarbeit. Das Studium befähigt zu eigenständigen ethischen Stellungnahmen im Bereich verhaltensbezogener Probleme.
Das Studium des Bachelor Psychologie fördert die Persönlichkeitsentwicklung: Ein sicherer Umgang mit Menschen mit psychischen oder medizinischen Erkrankungen stellt besondere Anforderungen an Empathiefähigkeit und professionelle Kommunikation. Das Bachelorstudium legt dafür Grundlagen und fördert gezielt diesen Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung. Einen weiteren Schwerpunktbildet daneben auch die Entwicklung der Teamfähigkeit der Studierenden.
Ausbildung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten
Für den im Wintersemester 20/21 angelaufenen B.Sc.-Studiengang Psychologie ist die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erteilt, um eine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie zu ermöglichen.
Ein darauf aufbauender Master-Studiengang, der mit der Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie enden kann, ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im WS 22/23 starten.