Inhalt
Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker ist eine viersemestrige Vollzeitausbildung oder eine achtsemestrige Teilzeitausbildung über 2400 Unterrichtsstunden.
Die Ausbildung in der Technikerschule knüpft an eine derzeitige Berufsbildung zum Facharbeiter an. Technische Grundbildung und Allgemeinbildung werden fortgeführt und die für den Beruf des Elektrotechnikers, wichtigen Fachinhalte und Fähigkeiten vermittelt.
Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss der Hauptschule oder einer als gleichwertig anerkannten Schulbildung (Versetzung in die 10. Klasse der Realschule oder des Gymnasiums) und
Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder der Abschluss einer für die Zielsetzung angestrebten Fachrichtung einschlägigen nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und eine für diese Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von einem Jahr.
Die berufliche Aufnahmevoraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn der Abschluss der Berufsschule und eine für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren nachgewiesen werden können.
Qualifikationen / Anerkennungen:
- Studienberechtigung: Das Abschlusszeugnis nach zwei Schuljahren (Teilzeitform: nach vier Schuljahren) schließt die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland ein (Fachhochschulreife).
- Selbstständigkeit: Seit dem Juni 2005 werden die Abschlussprüfungen der deutschen Fachschulen für Technik für die Eintragung in die Handwerksrolle in zulassungspflichtigen Handwerken nach §7 Abs.2 der Handwerksordnung anerkannt. Der Weg in die Selbstständigkeit steht damit also offen.
- Einem Bachelorabschluss gleichwertig: Der zweijährige Fachschulabschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 6 eingeordnet und steht damit auf der gleichen Ebene wie ein Bachelorabschluss.
- Berechtigung zur Ausbildung: Über einen zusätzlichen Lehrgang in Kooperation mit der VHS Scharbeutz in unserem Hause ist die Ablegung der Ausbildereignungsprüfung möglich.